Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Härter Stanztechnik GmbH & Co KGaA; Hoffmann GmbH - BWB/Z-6442 | Bundeswettbewerbsbehörde

Härter Stanztechnik GmbH & Co KGaA; Hoffmann GmbH

BWB/Z-6442

01.12.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Härter Stanztechnik GmbH & Co KGaA, Deutschland, beabsichtigt, indirekt 100 % der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Hoffmann GmbH, Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.12.2023 weggefallen.

zurück zur Übersicht