Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Also Holding AG; Target Holding GmbH
BWB/Z-6441
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ALSO Holding AG (Schweiz) beabsichtigt sämtliche Anteile an und die alleinige Kontrolle über Target Holding GmbH (Österreich) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.12.2023 weggefallen.