Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bristol-Myers Squibb Company; Mirati Therapeutics, Inc.
BWB/Z-6434
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Bristol-Myers Squibb Company (USA) beabsichtigt sämtliche Anteile an und die alleinige Kontrolle über Mirati Therapeutics, Inc. (USA) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft pharmazeutische Produkte, die bei der Behandlung von nicht-kleinzelligem Lungenkarzinomen eingesetzt werden.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.12.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.12.2023 weggefallen.