Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mutares SE & Co. KGaA; Prinz Kinematics GmbH - BWB/Z-6432 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mutares SE & Co. KGaA; Prinz Kinematics GmbH

BWB/Z-6432

24.11.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an und der alleinigen Kontrolle über die Prinz Kinematics GmbH, Deutschland, einschließlich deren Tochtergesellschaften WST Kinematics Bulgaria EOOD, Bulgarien, und PRINZ Kinematics (Shenyang) Co. Ltd., China, durch die mutares Holding-28 GmbH, Deutschland, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Mutares SE & Co. KGaA, Deutschland. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für die Entwicklung und Produktion von Scharnieren für Türen, Front- und Heckklappen aus Metall, Schließ-und Verrieglungssysteme, Strukturkomponenten und Sicherheitssysteme für die Automobilindustrie.


Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.12.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.12.2023 weggefallen.

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