Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
MFE-MEDIAFOREUROPE N.V.; ProSiebenSat.1 Media SE
BWB/Z-6429
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.11.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von alleiniger Kontrolle über ProSiebenSat.1 Media SE, Unterföhring, Deutschland, durch MFE-MEDIAFOREUROPE N.V., Amsterdam, Niederlande.
Betroffener Geschäftszweig: Fernsehveranstalter.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am .
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Datum des Prüfungsantrages durch die BWB: 19.12.2023
Zurückziehung des Prüfantrages durch die BWB und den Bundeskartellanwalt: 07.02.2024
Freigabe mit Verpflichtungszusagen am 08.02.2024
Verpflichtungszusagen Z-6429 MFE MEDIAFOREUROPE N.V. und ProSiebenSat.1 Media SE
Fallbericht Z 6429 MFE MEDIAFOREUROPE N.V. und ProSiebenSat.1 Media SE