Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Msg life central europe gmbH; Cominia Aktuarielle Services GmbH - BWB/Z-6413 | Bundeswettbewerbsbehörde

Msg life central europe gmbH; Cominia Aktuarielle Services GmbH

BWB/Z-6413

30.10.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.10.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

msg life central europe gmbH, ein auf IT-Systemlösungen und Umsetzung von IT-Strategien für Lebensversicherer und Altersvorsorgeienrichtungen/Rentenversicherer spezialisiertes deutsches IT-Unternehmen, beabsichtigt, 25,1% der Anteile an, aber keine (Mit-)Kontrolle über Cominia Aktuarielle Services GmbH, einem deutschen Anbieter von aktuariellen (versicherungsmathematischen) Beratungsdienstleistungen, zu erwerben. Die Verkäuferin ERGO Deutschland AG, ein deutsches Erstversicherungsunternehmen, wird auch nach Vollzug des Zusammenschlussvorhabens alleinige Kontrolle über das Zielunternehmen ausüben können.  

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.11.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.11.2023 weggefallen.

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