Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Investmentfonds MED III A S.L.P.; Proinnovera Gesellschaft für Beratung, Planung und Durchführung zur Entwicklung neuer pharmazeutischer Produkte mbH - BWB/Z-6410 | Bundeswettbewerbsbehörde

Investmentfonds MED III A S.L.P.; Proinnovera Gesellschaft für Beratung, Planung und Durchführung zur Entwicklung neuer pharmazeutischer Produkte mbH

BWB/Z-6410

19.10.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.10.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der Investmentfonds MED III A S.L.P. beabsichtigt, samtliche Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über die deutsche Proinnovera Gesellschaft für Beratung, Planung und Durchfuhrung zur Entwicklung neuer pharmazeutischer Produkte mbH zu erwerben. Das Vorhaben betrifft denTatigkeitsbereich von klinischen Aufiragsforschungsunternehmen (Contract Research Organizations;CROs).

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.11.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.11.2023 weggefallen.

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