Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Enel S.p.A.; CVC Capital Partners SICAV-FIS SA - BWB/Z-6409 | Bundeswettbewerbsbehörde

Enel S.p.A.; CVC Capital Partners SICAV-FIS SA

BWB/Z-6409

17.10.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.10.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die mittelbar jeweils zur Hälfte im Eigentum der Enel Gruppe und der CVC Capital Partners Group stehende Gridspertise s.r.l. und die im Eigentum von mehreren Minderheitsgesellschaftern stehende Cuculus GmbH beabsichtigen die Gründung des gemeinsam kontrollierten Voll-funktionsgemeinschaftsunternehmens neugemacht GmbH, welches Hard- und Softwarelösungen für Energieversorger sowie für Dienstleister in diesem Bereich anbieten soll. Die beiden Gründer der neugemacht GmbH sind überwiegend im Bereich der Programmierung und Erbringung von sonstigen IT-Dienstleistungen tätig.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.11.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.11.2023 weggefallen.

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