Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Glendower Capital LLP; Procemsa Build-Up SCSp - BWB/Z-6402 | Bundeswettbewerbsbehörde

Glendower Capital LLP; Procemsa Build-Up SCSp

BWB/Z-6402

09.10.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.10.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bestimmte Investmentvehikel, die Glendower Capital LLP (Vereinigtes Königreich), direkt oder indirekt verwaltet oder berät, werden Minderheitskommanditisten, die insgesamt ca. 36,3% nichtkontrollierende Kommanditanteile an Procemsa Build-Up SCSp (Luxemburg) erwerben.  

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.11.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.11.2023 weggefallen.

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