Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kiesel GmbH; EmiControls Europe GmbH - BWB/Z-6400 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kiesel GmbH; EmiControls Europe GmbH

BWB/Z-6400

06.10.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.10.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Kiesel GmbH (Deutschland) meldet den Erwerb von 50% der Anteile an und gemeinsamer Kontrolle über EmiControls Europe GmbH (Deutschland) an. Der Zusammenschluss betrifft den Verkauf von Wassernebelsystemen zur Bekämpfung bzw. Vermeidung von Staub und Gerüchen. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.11.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.11.2023 weggefallen.

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