Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ballingslöv International AB; Dan-Küchen Möbelfabrik M. Danzer GmbH - BWB/Z-6399 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ballingslöv International AB; Dan-Küchen Möbelfabrik M. Danzer GmbH

BWB/Z-6399

05.10.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.10.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ballingslöv International AB (Schweden) beabsichtigt, indirekt sämtliche Anteile an und die alleinige Kontrolle über Dan-Küchen Möbelfabrik M. Danzer GmbH (Österreich) zu erwerben.  Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und Vermarktung von Küchenmöbeln. 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.11.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.11.2023 weggefallen.

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