Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Thales USA; Imperva Holdings - BWB/Z-6395 | Bundeswettbewerbsbehörde

Thales USA; Imperva Holdings

BWB/Z-6395

28.09.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Thales USA, Inc. (USA), eine 100%ige Tochtergesellschaft von Thales S.A. (Frankreich), beabsichtigt, eine 100%-Beteiligung an und alleinige Kontrolle über Imperva Holdings, LLC (USA) zu erwerben.  

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Cybersicherheitsprodukte und -dienstleistungen: 
▪ ÖNACE J – Information und Kommunikation 
▪ ÖNACE J-58.2 – Verlegen von Software 
▪ ÖNACE J-58.29 – Verlegen von sonstiger Software 
▪ ÖNACE J.63.11 – Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten 
▪ ÖNACE S – Erbringung von sonstigen Dienstleistungen. 

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.10.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.10.2023 weggefallen.

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