Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Medien Union GmbH; Hölzel Verlag GmbH - BWB/Z-6391 | Bundeswettbewerbsbehörde

Medien Union GmbH; Hölzel Verlag GmbH

BWB/Z-6391

25.09.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Medien Union GmbH Wien, Österreich, eine Konzerngesellschaft der Medien Union GmbH Ludwigshafen, Deutschland, beabsichtigt, sämtliche Anteile an der - und damit die alleinige Kontrolle über die - Hölzel Verlag GmbH, Österreich, zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.10.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.10.2023 weggefallen.

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