Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Kering SA; Valentino S.p.A.
BWB/Z-6390
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Der Zusammenschluss betrifft den Erwerb einer indirekten nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligung in Höhe von 30% an Valentino S.p.A. (Italien) durch Kering SA (Frankreich) von Mayhoola Lux S.A.R.L. (Luxemburg), die eine indirekte kontrollierende Beteiligung in Höhe von 70% an Valentino S.p.A. (Italien) behalten wird.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.10.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.10.2023 weggefallen.