Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
MRHG Holding AG; Salamander Austria GmbH; Delka GmbH
BWB/Z-6386
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die MRHG Holding AG beabsichtigt, mittelbar über die Leder & Schuh Aktiengesellschaft im Wege eines Asset Deal bestimmte vertraglich näher umschriebene Vermögensgegenstände der von Salamander Austria GmbH und der Delka GmbH betriebenen Unternehmen, insbesondere deren jeweiligen Kundenstock und bestimmte Immaterialgüterrechte, zu erwerben. Die Parteien sind vorwiegend im Bereich des Einzelhandels von Schuhen tätig.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.10.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.10.2023 weggefallen.