Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Whirlpool Corporation; Beko Europe BV - BWB/Z-6384 | Bundeswettbewerbsbehörde

Whirlpool Corporation; Beko Europe BV

BWB/Z-6384

20.09.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Whirlpool Corporation (USA) beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von voraussichtlich 25% an Beko Europe BV (Niederlande) von Arçelik A.Ş. (Türkei) zu erwerben.  Das Zusammenschlussvorhaben ist Teil eines größeren Transaktionsvorhabens zwischen Whirlpool und Arçelik, demzufolge Arçelik eine neue Gesellschaft, Beko Europe, errichten wird, in die Arçelik seine europäischen Geschäftsbereiche betreffend große Haushaltsgeräte, kleine Haushaltsgeräte, andere elektronische Kleingeräte sowie kleine Klimageräte einbringen wird. Whirlpool wird seinen europäischen Geschäftsbereich betreffend große Haushaltsgeräte in Beko Europe einbringen und wird im Gegenzug eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von voraussichtlich 25% an Beko Europe erhalten. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.10.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.10.2023 weggefallen.

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