Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

C.O.I.M. S.p.A.; ATMOSA Petrochemie GmbH - BWB/Z-6382 | Bundeswettbewerbsbehörde

C.O.I.M. S.p.A.; ATMOSA Petrochemie GmbH

BWB/Z-6382

20.09.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

C.O.I.M. S.p.A. (Italien) beabsichtigt, ihre bestehenden mitkontrollierenden Beteiligung im Ausmaß von 50% an "ATMOS" Petrochemie GmbH (Österreich) durch erwerb der restlichen 50% der Anteile auf 100% zu erhöhen. Nach Durchführung des Zusammenschlusses wird C.O.I.M. S.p.A. somit alleinige Kontrolle über "ATMOS" Petrochemie GmbH ausüben. Der Zusammenschluss betrifft die Produktion und Vertrieb von Phthalsäureanhydrid.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.10.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.10.2023 weggefallen.

zurück zur Übersicht