Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

H10 Holding GmbH; Workheld GmbH - BWB/Z-6372 | Bundeswettbewerbsbehörde

H10 Holding GmbH; Workheld GmbH

BWB/Z-6372

13.09.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

H10 Holding GmbH, Hard, Österreich (eine Gesellschaft der ALPLA-Gruppe), beabsichtigt den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung von zumindest 25 % an der Workheld GmbH, Wien. In weiterer Folge wird Workheld GmbH den Geschäftsbereich CrateOM, eine SaaS-basierte Lösung für die Digitalisierung und Optimierung von Betriebsprozessen, von Crate.io, Inc., USA, erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.10.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.10.2023 weggefallen.

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