Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TORRI S.P.A.; NEDCON B.V. - BWB/Z-6370 | Bundeswettbewerbsbehörde

TORRI S.P.A.; NEDCON B.V.

BWB/Z-6370

11.09.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100 % der Anteile an TORRI S.P.A. mit Sitz in Vicenza, Italien ("Torri") durch NEDCON B.V. mit Sitz in Doetinchem, Niederlande ("Nedcon"). Nedcon ist eine Tochtergesellschaft der voestalpine AG mit Sitz in Linz, Österreich. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.10.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.10.2023 weggefallen.

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