Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Singapore Airlines Limited; Air India Limited
BWB/Z-6365
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Singapore Airlines Limited, Singapur, beabsichtigt, eine nichtkontrollierende Minderheitsbeteiligung von 25,1 % an Air India Limited, Indien, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.10.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.10.2023 weggefallen.