Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AEQUITA SE & Co. KGaA; TMD Friction Group S.A. - BWB/Z-6361 | Bundeswettbewerbsbehörde

AEQUITA SE & Co. KGaA; TMD Friction Group S.A.

BWB/Z-6361

04.09.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

AEQUITA SE & Co. KGaA (München, Deutschland), beabsichtigt, sämtliche Anteile an und damit alleinige Kontrolle über TMD Friction Group S.A. (Luxemburg, Luxemburg) zu erwerben. Das Vorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Komponenten für Bremssysteme.  

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.10.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.10.2023 weggefallen.

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