Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Indufin Investment Fund NV; Penne International NV - BWB/Z-6362 | Bundeswettbewerbsbehörde

Indufin Investment Fund NV; Penne International NV

BWB/Z-6362

07.09.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.09.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indufin Investment Fund NV, Belgien, beabsichtigt indirekt eine nichtkontrollierende Minderheitsbeteiligung in der Höhe von 35% der Anteile an der Penne International NV, Belgien, zu erwerben. Daneben wird Frans Penne, Belgien, indirekt alleinige Kontrolle über Penne International NV, Belgien erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.10.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.09.2023 weggefallen.

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