Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG; 11 Freunde Verlag GmbH & Co. KG
BWB/Z-6357
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.08.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die SPIEGEL Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co KG, Hamburg beabsichtigt, an der 11 Freunde Verlag GmbH & Co. KG, Berlin, einen Kommanditanteil von 51% und damit die alleinige Kontrolle über diese Gesellschaft zu erwerben.
Betroffener Geschäftsbereich: Verlegen von Büchern und Zeitschriften, sonstiges Verlagswesen (ohne Software).
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.09.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.09.2023 weggefallen.