Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Exyte GmbH; INTEGA Innovative Technologie für Gase und Anlagenbau GmbH - BWB/Z-6353 | Bundeswettbewerbsbehörde

Exyte GmbH; INTEGA Innovative Technologie für Gase und Anlagenbau GmbH

BWB/Z-6353

28.08.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.08.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Exyte GmbH (Deutschland) beabsichtigt sämtliche Geschäftsanteile an und somit alleinige Kontrolle über INTEGA Innovative Technologie für Gase und Anlagenbau GmbH (Deutschland) zu erwerben. 
Betroffener Geschäftszweig: Sonstiger Tiefbau a.n.g. 

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.09.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.09.2023 weggefallen.

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