Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Raiffeisen Immobilien Bauträger GmbH; SARCA GmbH & Co KG Group - BWB/Z-6351 | Bundeswettbewerbsbehörde

Raiffeisen Immobilien Bauträger GmbH; SARCA GmbH & Co KG Group

BWB/Z-6351

24.08.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.08.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an und Kontrolle über SARCA eins GmbH & Co KG und SARCA zwei GmbH & Co KG durch Raiffeisen Immobilien Bauträger GmbH. 

Betroffener Geschäftszweig: Kauf und Verkauf, Vermietung, Verpachtung Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.09.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.09.2023 weggefallen.

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