Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sonnleiter Wien GmbH; Sobotka Autobetreuungs GmbH - BWB/Z-6345 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sonnleiter Wien GmbH; Sobotka Autobetreuungs GmbH

BWB/Z-6345

14.08.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.08.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von Vermögen der Sobotka Autobetreuungs GmbH, Wien, durch die Sonnleiter Wien GmbH, Wien. Letztere ist eine 100%-Tochter der Sonnleitner Holding GmbH. 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.09.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.09.2023 weggefallen.

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