Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Emerson Electric Co.; Afag Holding AG - BWB/Z-6335 | Bundeswettbewerbsbehörde

Emerson Electric Co.; Afag Holding AG

BWB/Z-6335

01.08.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.08.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Emerson Electric Co., USA, beabsichtigt, 100 % der Anteile an und alleinige Kontrolle über AFAG Holding AG, Schweiz, zu erwerben. 
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.08.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.08.2023 weggefallen.

zurück zur Übersicht