Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rio Tinto do Brasil Ltda.; Mineração Rio do Norte S.A.; South 32 Minerals S.A.; Ananke Alumina S.A. - BWB/Z-6332 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rio Tinto do Brasil Ltda.; Mineração Rio do Norte S.A.; South 32 Minerals S.A.; Ananke Alumina S.A.

BWB/Z-6332

27.07.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Rio Tinto do Brasil Ltda. beabsichtigt, 12,5% der Stammaktien und 8,75% der Vorzugsaktien an Mineração Rio do Norte S.A. von Companhia Brasileira de Alumínio zu erwerben, woraus sich eine Gesamtbeteiligung von 25% der Stammaktien und von 20,5% der Vorzugsaktien ergibt. 
Betroffener Geschäftszweig: Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden.

Betroffener Geschäftszweig: B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.08.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.08.2023 weggefallen.

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