Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PEP European Investments IX S.à. r.l.; Cubes Holding GmbH; fya S.A. - BWB/Z-6325 | Bundeswettbewerbsbehörde

PEP European Investments IX S.à. r.l.; Cubes Holding GmbH; fya S.A.

BWB/Z-6325

24.07.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PEP European Investments IX S.à. r.l., Luxemburg, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und Kontrolle über die Cubes Holding GmbH, Deutschland, zu erwerben.

Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.08.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.08.2023 weggefallen.

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