Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AEA Investors Fund VIII LP; SCIO Automation Holding GmbH
BWB/Z-6322
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
AEA Investors LP (Vereinigte Staaten) und der von ihr verwaltete Fonds AEA Investors Fund VIII LP beabsichtigen, indirekt rund 86 % der Anteile an und somit die alleinige Kontrolle über die SCIO Automation Holding GmbH (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der industriellen Automatisierungslösungen.
Betroffene Geschäftszweige: Installation von Maschinen und Ausrüstungen
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.08.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.08.2023 weggefallen.