Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Max Aicher Recycling GmbH; Hohenloher Recycling GmbH
BWB/Z-6313
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.07.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Max Aicher Recycling GmbH (Nürnberg, Deutschland), ein Unternehmen das letztlich im alleinigen Eigentum der Max Aicher Stiftung steht, beabsichtigt alleinige Kontrolle über Hohenloher Recycling GmbH (Rosengarten, Deutschland), zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft den Handel mit Metallschrott.
Betroffene Geschäftszweige: Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.08.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.08.2023 weggefallen.