Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

GeraNova Bruckmann Verlagshaus GmbH; Gruner + Jahr Deutschland GmbH - BWB/Z-6304 | Bundeswettbewerbsbehörde

GeraNova Bruckmann Verlagshaus GmbH; Gruner + Jahr Deutschland GmbH

BWB/Z-6304

03.07.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.06.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

GeraNova Bruckmann Verlagshaus GmbH, Infanteriestr. 11a, 80797 München, Deutschland („GeraNova“), beabsichtigt, den Erwerb des Geschäftsbetriebes der mit der redaktionellen Erstellung und Herausgabe der „P.M.-Magazine“ befassten Geschäftsbereiches („der P.M.-Redaktion“) durch Übernahme ihrer wesentlichen Betriebsgrundlagen (unter Einschluss namentlich der diesbezüglichen Titel- und Markenrechte, Vertragsverhältnisse, des Abonnentenstamms und der P.M.-Redaktionsmitarbeiter) im Wege eines Asset Deals. Dies betrifft im Einzelnen die Zeitschriftentitel „P.M“, „P.M. History“, „P.M. Logik Trainer“ und „P.M. Schneller Schlau".

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.07.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.07.2023 weggefallen.

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