Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Aldiana Management GmbH; KB Ampflwang Besitz Gesellschafts m.b.H
BWB/Z-6297
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.06.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der KB Ampflwang Besitz Gesellschaft m.b.H., Österreich durch die Aldiana Management GmbH, Österreich. KB Ampflwang Besitz Gesellschaft m.b.H. ist die Eigentümerin des Hotels Aldiana Club Ampflwang in Wörmansedt 1, 4843 Ampflwang. Aldiana Management GmbH, Österreich ist Teil des REWE-Konzerns.
Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie L - Grundstücks- und Wohnungswesen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.07.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.07.2023 weggefallen.