Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
EQT Fund Management S.à r.l. (EFMS); va-Q-tec
BWB/Z-6292
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.06.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den indirekten Erwerb alleiniger Kontrolle über und mindestens 65,91% aller Anteile an der va-Q-tec AG durch EQT Fund Management S.à r.l. (EFMS) über Fahrenheit AcquiCo GmbH, ein von EFMS indirekt kontrolliertes Akquisitionsvehikel, sowie, den Erwerb von mehr als 25% der Anteile an einer Gesellschaft, die Teil der Erwerbsstruktur ist und von EFMS indirekt allein kontrolliert wird, durch MIC LS Investments 1 RSC Ltd, Vereinigte Arabische Emirate, einer indirekten 100%igen Tochtergesellschaft von Mubadala Investment Company PJSC.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.07.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.06.2023 weggefallen.