Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Sega Sammy Holdings Inc.; Rovio Entertainment Corporation - BWB/Z-6291 | Bundeswettbewerbsbehörde

Sega Sammy Holdings Inc.; Rovio Entertainment Corporation

BWB/Z-6291

13.06.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.06.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Sega Sammy Holdings Inc., eine Aktiengesellschaft nach japanischem Recht mit registrierter Anschrift in Sumitomo Fudosan Osaki Garden Tower, 1-1-1 Nishi-Shinagawa, Shinagawa-ku, Tokyo 141-0033, Japan, beabsichtigt, über Sega Europe Limited, 27 Great West Road, Brentford, Middlesex, TW8 9BW, Großbritannien (eine hundertprozentige indirekte Tochtergesellschaft von Sega Sammy), Rovio Entertainment Corporation, eine nach finnischem Recht gegründete Aktiengesellschaft mit registrierter Anschrift in Keilaranta 7, 02150 Espoo, Finnland, zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.07.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.07.2023 weggefallen.

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