Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Scan Global Logistics AS; ETS Transport & Logistics GmbH - BWB/Z-6284 | Bundeswettbewerbsbehörde

Scan Global Logistics AS; ETS Transport & Logistics GmbH

BWB/Z-6284

02.06.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.06.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Scan Global Logistics A/S, Kastrup, Dänemark, beabsichtigt, unmittelbar sämtliche Anteile an  und alleinige Kontrolle über die ETS Transport & Logistics GmbH, Bremen, Deutschland, zu erwerben. 
Betroffene Geschäftszweige:  Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt; Güterbeförderung in der Luftfahrt; Lagerei; Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.06.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.07.2023 weggefallen.

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