Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Caisse des dépôts et consignations; ORPEA S.A. - BWB/Z-6283 | Bundeswettbewerbsbehörde

Caisse des dépôts et consignations; ORPEA S.A.

BWB/Z-6283

26.05.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.05.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Caisse des dépôts et consignations (Frankreich), eine französische öffentliche Einrichtung mit Sonderstatus, beabsichtigt, eine nicht kontrollierende Beteiligung von mehr als 25% an ORPEA S.A. (Frankreich), die in Österreich über SeneCura und OptimaMed tätig ist, zu erwerben. 

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Alten- und Pflegeheimen, betreuten Wohneinrichtungen, Nachsorge- und (stationären sowie ambulanten) Rehabilitationskliniken, Gesundheitszentren und Therapiekliniken sowie häuslicher Pflege und häuslichen Dienstleistungen. 

Betroffener Wirtschaftszweig: Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)

Betroffener Geschäftszweig: Q - Gesundheits- und Sozialwesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.06.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.06.2023 weggefallen.

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