Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hirsch Maschinenbau GmbH; HPC Produktions GmbH - BWB/Z-6280 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hirsch Maschinenbau GmbH; HPC Produktions GmbH

BWB/Z-6280

19.05.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.05.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an der "HPC" Produktions GmbH, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Klagenfurt unter der Nummer FD 338251 d mit der Geschäftsanschrift Seebacher Straße 40, 9871 Seeboden mit dem Unternehmensgegenstand „Maschinen-, Werkzeugerzeugung/-handel" im Rahmen eines Kauf- und Abtretungsvertrages durch die Hirsch Maschinenbau GmbH, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Klagenfurt unter der Nummer FN 97963 p mit der Geschäftsanschrift Glanegg 58, 9555 Glanegg von der Verkäuferin mbi-group Beteiligung GmbH, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Linz unter der Nummer FN 269034 p mit der Geschäfsanschrift Zaunermühlstraße 3, 4050 Traun. Nach Durchführung des Zusammenschlussvorhabens soll "HPC" Produktions GmbH zu 100 % im Eigentum von Hirsch Maschinenbau GmbH stehen.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Maschinen für die Verbreitung von Kunststoffen und Kautschuk; Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.06.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.06.2023 weggefallen.

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