Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Let's Print Holding AG; GD Gotha Druck und Verpackung GmbH & Co. KG - BWB/Z-6279 | Bundeswettbewerbsbehörde

Let's Print Holding AG; GD Gotha Druck und Verpackung GmbH & Co. KG

BWB/Z-6279

19.05.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.05.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Let’s Print Holding AG („Let’s Print“) beabsichtigt durch eine noch neu zu gründende deutsche Gesellschaft („NewCo“), den Erwerb von wesentlichen Teilen des Geschäftsbetriebs der insolventen GD Gotha Druck & Verpackung GmbH & Co. KG („Gotha Druck“) einschließlich des Grundbesitzes im Rahmen eines Asset-Deals.

Betroffener Geschäftszweig: Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.06.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.06.2023 weggefallen.

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