Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Signa Prime Selection AG; Signa Group - BWB/Z-6278 | Bundeswettbewerbsbehörde

Signa Prime Selection AG; Signa Group

BWB/Z-6278

17.05.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.05.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an der bzw. Erwerb alleiniger Kontrolle über die (i) SIGNA SFS Austria GmbH (nunmehr SIGNA Lima GmbH) (Innsbruck), (ii) SIGNA Financial Services Germany GmbH (Frankfurt am Main) und (iii) SIGNA Financial Services AG (Zürich) durch die SIGNA Prime Selection AG (Innsbruck).

Betroffener Geschäftszweig: Gewerbliche Vermögensberatung, eingeschränkt auf die Personal- und Hypothekar- Kreditvermittlung (ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen) bwz. Kreditvermittlung.

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.06.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.06.2023 weggefallen.

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