Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Cheplapharm Arzneimittel GmbH; Eli Lilly and Company - BWB/Z-6273 | Bundeswettbewerbsbehörde

Cheplapharm Arzneimittel GmbH; Eli Lilly and Company

BWB/Z-6273

15.05.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.05.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Cheplapharm Arzneimittel GmbH (Greifswald / Deutschland) beabsichtigt, von Eli Lilly and Company (Indianapolis / Vereinigte Staaten von Amerika) und Eli Lilly Kinsale Limited (Dunderrow / Irland) das pharmazeutische Produkt Zyprexa, das für die Behandlung von Schizophrenie und bipolaren Störungen eingesetzt wird, sowie alle mit diesem Produkt verbundenen Vermögenswerte weltweit (mit Ausnahme von Südkorea) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft pharmazeutische Produkte.
Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.06.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.06.2023 weggefallen.

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