Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Geis Holding GmbH & Co KG; Augustin Quehenberger Group GmbH; Log Invest GmbH
BWB/Z-6272
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.05.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Geis Holding GmbH & Co. KG (Deutschland) beabsichtigt, indirekt jeweils eine 66%-Beteiligung an und gemeinsame Kontrolle über AUGUSTIN QUEHENBERGER GROUP GMBH (Österreich) und Log Invest GmbH (Österreich) zu erwerben. Der andere gemeinsam kontrollierende Anteilseigner der Zielunternehmen wird Herr Christian Fürstaller, der gegenwärtige Geschäftsführer der AUGUSTIN QUEHENBERGER GROUP GMBH, sein.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereiche Speditions- und Transportdienstleistungen und Kontraktlogistikdienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.06.2023.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.06.2023 weggefallen.