Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Jakala S.p.A. S.B.; FFW Group ApS - BWB/Z-6270 | Bundeswettbewerbsbehörde

Jakala S.p.A. S.B.; FFW Group ApS

BWB/Z-6270

10.05.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.05.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Jakala S.p.A. S.B., Italien, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und die alleinige Kontrolle über FFW Group ApS, Dänemark, zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: Public-Relations- und Unternehmensberatung

Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.06.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.06.2023 weggefallen.

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