Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VERBUND Energy4Business GmbH; Solarpower Holding GmbH - BWB/Z-6265 | Bundeswettbewerbsbehörde

VERBUND Energy4Business GmbH; Solarpower Holding GmbH

BWB/Z-6265

04.05.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.05.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

VERBUND Energy4Business GmbH beabsichtigt, einen Anteil von 94% an und alleinige Kontrolle über Solarpower Holding GmbH, die über ihre Tochtergesellschaften als Anbieterin von Photovoltaikanlagen und als Großhändlerin von Photovoltaikprodukten tätig ist, zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: Elektroinstallation; Herstellung von Batterien und Akkumulatoren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.06.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.06.2023 weggefallen.

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