Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ALBIS Plastic Vertriebsgesellschaft m.b.H.; BASF SE - BWB/Z-6261 | Bundeswettbewerbsbehörde

ALBIS Plastic Vertriebsgesellschaft m.b.H.; BASF SE

BWB/Z-6261

02.05.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.04.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ALBIS Plastic Vertriebsgesellschaft m.b.H., Wien, beabsichtigt von BASF SE, Deutschland, das Vertriebsgeschäft mit Kleinkunden der Ultradur®-, Ultramid®- und Ultraform®-Produkte sowie Teile des Vertriebsgeschäfts mit anderen Kunden der Ultraform®-Produkte in Österreich zu erwerben.

Betroffene Geschäftszweige: Großhandel mit chemischen Erzeugnissen

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.05.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.05.2023 weggefallen.

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