Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Schneider Group; Invision Group; BTG Spedition und Logistik GmbH - BWB/Z-6255 | Bundeswettbewerbsbehörde

Schneider Group; Invision Group; BTG Spedition und Logistik GmbH

BWB/Z-6255

27.04.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.04.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Invision Logistics, die Invision VI SCSp und die Invision VI L.P., letztlich kontrolliert  durch die Invision AG, beabsichtigen mittelbar über die Schneider & Cie. AG alleinige Kontrolle über die und 65,66% der Anteile an der BTG Spedition und Logistik GmbH, einschließlich ihrer 100%igen Tochtergesellschaft, der BTG Logistics s.r.o, zu erwerben, die beide im Bereich von Logistikdienstleistungen tätig sind. 

Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr. 

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.05.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.05.2023 weggefallen.

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