Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

MEIF 7 SC 9 S.à r.l.; Best in Parking AG; Breiteneder Immobilien Parking AG - BWB/Z-6254 | Bundeswettbewerbsbehörde

MEIF 7 SC 9 S.à r.l.; Best in Parking AG; Breiteneder Immobilien Parking AG

BWB/Z-6254

27.04.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.04.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

MEIF 7 SC 9 S.à r.l., Luxemburg beabsichtigt, eine nicht kontrollierende Minderheitsbeteiligung von über 25 % des Aktienkapitals und der Stimmrechte an Best in Parking AG, Österreich, zu erwerben.  

Betroffener Geschäftszweig: Parkhäuser und Parkgaragen.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.05.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.05.2023 weggefallen.

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