Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Stark Group Holding Austria GmbH; SCHILOWSKY, Baumarkt und Baustoffhandel KG - BWB/Z-6252 | Bundeswettbewerbsbehörde

Stark Group Holding Austria GmbH; SCHILOWSKY, Baumarkt und Baustoffhandel KG

BWB/Z-6252

21.04.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.04.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Stark Group Holding Austria GmbH (Eberstalzell / Österreich), ein Unternehmen der STARK Group A/S (Frederiksberg / Dänemark), beabsichtigt, indirekt von SCHILOWSKY, Baumarkt und Baustoffhandel KG (Neunkirchen / Österreich) alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, welche den operativen Geschäftsbetrieb der SCHILOWSKY, Baumarkt und Baustoffhandel KG bilden, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Baustoffhandel. 
Betroffener Geschäftsbereich: Sonstiger Einzelhandel

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.05.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.05.2023 weggefallen.

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