Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Abu Dhabi Investment Authority; Advent International Corporation; INNIO Group Holding GmbH - BWB/Z-6248 | Bundeswettbewerbsbehörde

Abu Dhabi Investment Authority; Advent International Corporation; INNIO Group Holding GmbH

BWB/Z-6248

18.04.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.04.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Luxinva S.A., Luxemburg, ein Investmentvehikel, das sich letztlich im Eigentum und unter der Kontrolle der Abu Dhabi Investment Authority, Abu Dhabi, VAE, befindet, beabsichtigt, indirekt eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% der Anteile und Stimmrechte an der INNIO Group Holding GmbH zu erwerben. 

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.05.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.05.2023 weggefallen.

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