Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Granit Holding GmbH; Stvarnik Bau-Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-6246 | Bundeswettbewerbsbehörde

Granit Holding GmbH; Stvarnik Bau-Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-6246

17.04.2023

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.04.2023 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die GS Bau GmbH (Gesellschafter: Granit Holding GmbH zu 85% und Ing. Michael Stvarnik zu 15%) beabsichtigt die operative Bautätigkeit der Stvarnik Bau-Gesellschaft m.b.H. zu übernehmen.

Betroffener Geschäftszweig: Baugewerbe und Baunebengewerbe.

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.05.2023.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.05.2023 weggefallen.

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